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SP Automotive GmbH

Produktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (Kunden) im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (BGB).

2. Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen von SP Automotive GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

3. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, sind nur von uns anerkannt, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben.

4. Die Annahme der bestellten Ware gilt auf jeden Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.

5. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

1. All unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäftsverkehr - erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich (auch per Telefax oder E-Mail) bestätigen oder die Ware ausliefern. Für den Inhalt des Liefervertrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Bei sofortiger Lieferung kann unsere Auftragsbestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.

2. Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß dem Kaufvertrag bzw. gegebenenfalls, der der Auftragsbestätigung als Anlage beigefügten, Produktbeschreibung.

3. Angaben in dem zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben und Maßangaben sowie Angaben über die Verwertbarkeit der gelieferten Produkte gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

4. Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschrift liegt, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

§ 4 Preise und Zahlung

1. Erteilte Aufträge werden von uns zu den am Tage der Lieferung jeweils gültigen Listenpreisen ausgeführt. Diese Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2. Wir sind berechtigt, die Preise einseitig angemessen (§ 315 BGB) im Falle der Erhöhung von Materialbeschaffungs- oder Produktionskosten, Steuern, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als zwei Monate liegen. Eine Erhöhung im vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei den genannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird.

3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung auf eines unserer Bankkonten in Euro zu zahlen. Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basissatz und behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

4. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns an. Die Zahlungen sind für uns kosten- und spesenfrei zu leisten.

6. Steuern und Gebühren, insbesondere Verbrauchssteuern, Melde-, Inspektions- oder Untersuchungsgebühren, Versand- bzw. Transportkosten sowie die üblichen Umschlagkosten sind in den Preisangaben nicht enthalten und vom Kunden zu tragen. Wir sind nicht verpflichtet, auf das Entstehen solcher Aufwendungen hinzuweisen. Alle unsere Angebote sind so zu verstehen, dass der Kunde die vorgenannten Kosten zu tragen hat, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf.

 

§ 5 Lieferungen und Versand

1. Seitens uns angegebene Lieferfristen stellen nur den annähernden Lieferzeitraum dar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt; wird die Ware nicht versandt, genügt die Anzeige unserer Lieferbereitschaft.

2. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig.

3. Kommt der Kunden mit der Annahme der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl auf Kosten des Kunden zu versenden oder - sofern nicht anders möglich, notfalls auch im Freien - zu lagern. Wir haften in diesem Fall nicht für den zufälligen Untergang, den Verlust oder eine Beschädigung der Waren.

4. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Sperrung oder Behinderung der Transportwege u.a.m., berechtigen wir uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu sein. Der Kunde ist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils unter vorheriger Nachfristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Liefer- und Leistungsstörung länger als 2 Monate andauert und die Lieferung des Kaufgegenstandes deshalb für ihn nicht mehr von Interesse ist. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.

5. Bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist oder eines Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 5 genannten Gründen, ist der Kunde berechtigt uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird durch uns die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten.

6. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

7. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Verladung und Versand unversichert auf Gefahr des Kunden ab Werk bzw. Auslieferungslager. Auf Wunsch des Kunden kann für die Lieferung eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde.

8. Der Versand erfolgt ab Werk, Außenlager oder von uns autorisierten Dritten, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Wir werden uns jedoch bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung – gehen zu Lasten des Kunden.

9. Für die Lieferungen von Waren wird dem Kunden eine Kostenpauschale in Rechnung gestellt.

10. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bei Lieferung abzunehmen.

 

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Die Gefahr geht unabhängig von der Kostenlast auf den Kunden über, sobald die Waren unser Werk oder Lager verlassen haben bzw. im Werk oder Lager dem Käufer, Spediteur, Frachtführer oder einer sonstigen Person oder Anstalt zur Beförderung übergeben worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ist die Abholung der Ware durch den Kunden oder seinen Beauftragten vereinbart, so erfolgt der Gefahrübergang spätestens mit Ablauf des zweiten Tages, welcher dem Abgang der Mitteilung folgt, dass die Ware zur Abholung zur Verfügung steht. Wirken wir in irgendeiner Form bei der Befrachtung mit, handeln wir ausschließlich als Vertreter des Kunden.

Im Übrigen gelten ergänzend die „ INCOTERMS“ in ihrer jeweils neuesten Fassung.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (nachstehend insgesamt „Vorbehaltsware“) vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung mit uns einschließlich eines etwaigen beglichen hat.

2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

3. Be- und Verarbeitung sowie der Einbau der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die be- und verarbeitete bzw. mit unseren Produkten verbundene Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit Ware anderer Hersteller verarbeitet, vermengt oder untrennbar vermischt oder mit der Ware anderer Hersteller verbunden, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass unser Kunde im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

4. Bei den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir behalten uns vor Schadenersatz zu verlangen.

5. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Einräumung von Sicherungseigentum, sind ihm nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der Kunde verpflichtet, nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entfällt ohne weiteres, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, oder uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.

6. Der Kunde tritt alle Forderungen, die er aus dem – berechtigten oder unberechtigten – Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware erwirbt, an uns sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen die Abtretung ausdrücklich an.

 

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

1. Die gelieferte Ware ist bei Eingang unverzüglich zu überprüfen. Fehlmengen und/oder andere offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ankunft der Ware schriftlich zu rügen. Mängelrügen müssen stets eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten. Verdeckte Mängel sind ebenfalls innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen, gerechnet ab Entdeckung, schriftlich uns gegenüber zu rügen.

2. Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

3. Bei einer wirksamen Mängelrüge ist der Kunde auf unseren Wunsch hin verpflichtet, die Beschaffenheit der Ware durch einen neutralen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Ware entfallen, wenn der Kunde oder dessen Vorlieferanten keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die vorgebrachten Mängel zu prüfen oder prüfen zu lassen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Alle Mängelansprüche werden weiter hinfällig, falls die Verarbeitung der Waren nicht sofort nach Feststellung der Mängel eingestellt oder eine Vermischung von unsere Ware mit Ware anderer Hersteller nicht unterlassen wird, und zwar bis zur ausdrücklichen Freigabe der Ware durch uns (SP Automotive GmbH) oder unseren Vorlieferanten. Gleichzeitig hat der Kunde die Abnehmer der Produkte zu benennen, an die die Waren geliefert wurden.

4. Wir übernehmen keine Haftung für Folgen, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware oder durch Nichtbeachtung einer von uns vorgesehenen Benutzungsrichtlinie verursacht werden.

5. Der Mängelanspruch geht nach unserer Wahl auf kostenlose Nachbesserung oder auf Ersatz der beanstandeten Waren (Ersatzlieferung). Für den Fall, dass die vorstehende Nacherfüllung fehlschlägt, unterbleibt oder aus von uns zu vertretenden Gründen verzögert wird, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis für die Ware zu mindern. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

7. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

8. Der Kunde übernimmt alle eventuell gegen uns gerichteten Ansprüche aus einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Einfuhr oder den Gebrauch der von uns gelieferten Waren, sofern diese nicht auf unserem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

9. Alle in unseren Druckschriften enthaltenen Angaben zu unseren Produkten stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach den jeweiligen Verkaufsverträgen zugrunde liegenden Produktbeschreibungen. In jedem Fall sind branchenübliche Abweichungen zulässig, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wegen der Vielzahl von Untergründen und Objektbedingungen wird der Kunde/Anwender nicht von seiner Verpflichtung entbunden, unsere Werkstoffe in eigener Verantwortung auf die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck unter den jeweiligen Objektbedingungen fachgerecht zu prüfen und dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend zu verarbeiten.

 

§ 9 Sonstige Haftung

1. Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

2. Unsere Haftung aus allen Rechtsgründen, vertraglich oder außervertraglich, beschränkt sich summenmäßig auf das Doppelte des Kaufpreises.

3. Die Haftungsausschlüsse und -begrenzung gelten nicht bei Vorsatz, bei Garantien und in Fällen zwingender Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Produkthaftungsgesetz.

4. Für Rechts- oder Vermögensnachteile, die der Kunde aufgrund ausländischer Patente oder ausländischer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes beim Weiterverkauf oder bei der Verwendung unserer Waren erleidet, haften wir nicht.

5. Bei Waren und Materialien, die von uns lediglich vertrieben werden, haften wir nur subsidiär. Wir treten insoweit alle Ansprüche, die wir gegen den jeweiligen Hersteller und / oder Vorlieferanten haben, an den Kunden ab.

 

§ 10 REACH

Gibt der Kunde uns eine Verwendung gemäß Artikel 37.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) bekannt, die eine Aktualisierung der Registrierung oder des Stoffsicherheitsberichtes erforderlich macht oder die eine andere Verpflichtung nach der REACH-Verordnung auslöst, trägt der Kunde alle nachweisbaren Aufwendungen. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die durch die Bekanntgabe dieser Verwendung und die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung durch uns entstehen. Sollte es aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes nicht möglich sein, diese Verwendung als identifizierte Verwendung einzubeziehen und sollte der Kunde entgegen unserem Rat beabsichtigen, die Ware in der Weise zu nutzen, von der wir abgeraten haben, können wir vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 11 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz in 56220 Urmitz.

2. Maßgeblich ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

Enthält unsere Auftragsbestätigung eine in den INCOTERMS aufgeführte Klausel, so gelten für die jeweilige Klausel die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung, es sei denn, in unserer Auftragsbestätigung ist etwas anderes angeführt.

   Copyright © SP Automotive GmbH

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